UrteilRente der Pensionskasse nicht zur Schuldentilgung gedacht

Ein Beschäftigter kann von seinem Arbeitgeber nicht einfach die Kündigung der Betriebsrenten-Direktversicherung mit Entgeltumwandlung verlangen, wenn er sich in einer finanziellen Notsituation befindet. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil vom 26.04.2018 bestätigt (3 AZR 586/16). Grund ist, dass diese Vorsorgeform tatsächlich für das Alter genutzt werden soll.

Viele Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten eine Betriebsrente mit Entgeltumwandlung an, damit sie im Alter eine Zusatzrente haben und besser vor Armut geschützt sind. In der Einzahlungsphase werden dann keine Einkommenssteuer und keine Sozialabgaben auf den umgewandelten Teil fällig. Allerdings darf ein Arbeitnehmer nicht einfach darauf drängen, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit er in einer finanziellen Notsituation den Rückkaufswert erhält. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entscheiden.

Arbeitnehmer hatte Probleme bei Finanzierung eines Eigenheimes

Im verhandelten Rechtsstreit hatte eine Autofirma aus dem Rheinland eine Direktversicherung für den klagenden Beschäftigten abgeschlossen, die seine Rente im Alter aufbessern sollte. Über eine Pensionskasse zahlte die Firma rund 1.000 Euro pro Jahr in den Vertrag ein. Der Arbeitgeber beteiligte sich auch an den Zahlungen, schoss also selbst einen Beitragsteil zur Betriebsrente zu.

2009 verlangte der Angestellte jedoch die Kündigung der Betriebsrente. Seitdem ruht der Vertrag - er wird also aktuell nicht mehr mit Beiträgen bedient, kann aber später weitergeführt werden. Der Mann hatte sich bei der Finanzierung eines Eigenheims verhoben und wollte nun mit der frei werdenden Summe von rund 7.000 Euro Rückkaufswert einen Teil seiner Schulden tilgen. Der Arbeitgeber aber wollte den Vertrag nicht kündigen, so dass der Mann klagte.

Entgeltumwandlung dient der Vorsorge im Alter, nicht zur Schuldentilgung

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Köln hat - wie die Vorinstanzen - die Klage abgewiesen. Der Kläger habe kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Kündigung, begründeten die Richter ihr Urteil laut Pressetext des Gerichtes.

Die im Betriebsrentengesetz geregelte Entgeltumwandlung diene dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter zumindest teilweise abzusichern, heißt es im Urteilstext. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen könnte, die Direktversicherung lediglich deshalb zu kündigen, weil er aktuell Schulden bezahlen muss.

Hierbei sollten Verbraucher bedenken, dass eine Betriebsrente tatsächlich für die Absicherung im Alter gedacht ist. Das ist auch ein wichtiger Vorteil: Im Rentenalter zahlt der Versicherer oder die Pensionskasse eine Rente bis zum Lebensende, egal wie alt man wird. Umgekehrt ist die Anlage jedoch auch nur eingeschränkt flexibel. Wer darauf angewiesen ist, dass er zwischenzeitlich bei Bedarf auf sein Geld zugreifen kann, sollte folglich auch alternative Geldanlagen prüfen.