Private KrankenversicherungNotlagentarif in der PKV — Weg aus Beitragsschulden

Seit 2013 gibt es den sogenannten Notlagentarif der privaten Krankenversicherung: Er soll Menschen helfen, die Beitragsschulden angehäuft haben. Tatsächlich gelingt es vielen, sich mit diesem Tarif zu entschulden. Das berichtet aktuell der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) — und nennt Zahlen.

Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung? Wem das passiert, der muss sich nicht schämen oder verzweifeln. Weil sich die Prämie in der PKV nicht am Einkommen orientiert, kann es schonmal passieren, dass Menschen mit den Beiträgen in Rückstand geraten. Für solche Fälle hat das Gesundheitssystem ein Auffangnetz geschaffen: Die Sozialtarife in der PKV.

Recht junger Notlagentarif

Ein solcher ist auch der sogenannte Notlagentarif, ein recht junges Konstrukt. 2013 war er von der damaligen Bundesregierung eingeführt worden. Das dazugehörige Gesetz hörte auf den sperrigen Titel „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“. Und dieses kann durchaus Erfolge vorweisen.

Die Bundesregierung musste damals auf den Umstand regieren, dass rund 149.000 Privatversicherte Beitragsschulden von mindestens drei Monaten angehäuft hatten. Die Außenstände der Versicherer bezifferten sich auf 745 Millionen Euro. Diesen Menschen sollte ein schnellerer Weg zurück in ihre alten Tarife geebnet werden: einen Weg aus den Schulden.

Das ist auch gelungen, glaubt man einem Pressetext des PKV-Verbandes. So sank die Zahl der Menschen, die ihre Beiträge nicht bedienen können. “Ende 2018 waren im Notlagentarif insgesamt 102.200 Personen versichert. Das sind etwa drei Prozent weniger als im Jahr zuvor und nur 1,7 Prozent aller Privatversicherten“, schreibt der PKV-Verband. „Verglichen mit den etwa 149.000 Nichtzahlern vor Einführung des Notlagentarifs ist die Gesamtzahl also um über 31 Prozent zurückgegangen“.

Wie der Notlagentarif funktioniert

Dabei können die Versicherten den Notlagentarif nicht bewusst wählen. Er funktioniert folgendermaßen: Wer in Beitragsrückstand gerät und diesen nach zweimaliger Mahnung des Versicherers nicht innerhalb einer Frist begleicht, landet zwangsweise im Notlagentarif. Das bedeutet zunächst Nachteile. Die Versicherten haben nur noch Anspruch auf eine Akut- und Schmerzversorgung. Auch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft bleiben unberührt.

Zugleich aber sinkt auch der zu zahlende Beitrag für die Betroffenen: auf 100-150 Euro monatlich. Das bremst nicht nur den Anstieg der Beitragsschulden aus, sondern bewirkt auch, dass sie schneller zurückgezahlt werden können. Mit Erfolg, denn Beitragsschulden müssen kein Dauerzustand sein. Im Schnitt nach einem Jahr kehren die Versicherten in ihre „normalen“ Tarife zurück, so der PKV-Verband.

Alterungsrückstellungen werden in der Zeit nicht gebildet, fließen sogar teils in die reduzierten Prämien mit ein. Die übrigen Rückstellungen „parkt“ und verzinst der Versicherer aber, damit die betroffenen Menschen wieder in ihre alten Tarife zurückkehren können.

Weitere Sozialtarife

Der Notlagentarif ist nicht der einzige Sozialtarif für Privatversicherte. Wer vor 2009 eine Police abgeschlossen und Probleme mit den Beiträgen hat, kann einen Standardtarif wählen. Er bietet ein Niveau vergleichbar den gesetzlichen Krankenkassen und vergleichsweise günstige Beiträge. Späteren Kunden steht aber nur noch der Basistarif offen, der ebenfalls den Kassen vergleichbare Leistungen beinhaltet. Allerdings zu saftigen Preisen: Laut Studien von Verbraucherschützern verlangen hier viele Versicherer den aktuellen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser gibt zwar das erlaubte Maximum vor, liegt aber bei stolzen 703,32 Euro Monatsbeitrag.

Eine weitere Option für Prämien-Ersparnisse: Laut §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Privatpatienten das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife zu wechseln – unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikoaufschlag kann der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht. Ein Beratungsgespräch kann helfen, mögliche Sparpotentiale zu identifizieren. Dabei geht es auch um die Frage, wie möglichst verhindert werden kann, dass man wichtige Leistungsansprüche verliert.

Zudem darf nicht vergessen werden, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen sich als Beitragsfalle entpuppen können: vor allem für freiwillig Versicherte, wenn sie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil tragen müssen. Zum Jahresende 2018 hatten Kassenpatienten laut Bundesversicherungsamt Rückstände in Höhe von 10,4 Milliarden Euro angehäuft: eine beachtliche Zahl. 2018 hat der Gesetzgeber eingegriffen und den sogenannten Mindestbeitrag für Geringverdiener zum Jahresanfang 2019 halbiert.