Geldanlage (2)

Auch Kinder verfügen bereits über Geld, dass sie anlegen und mehren wollen. Dabei sind die Vermittler und Anlageberater in der Pflicht, eine möglichst risikoarme Geldanlage zu empfehlen. Sonst können sich die Kinder das Geld zurückholen, wie ein Urteil des Landgerichtes Hamburg zeigt. ...

Die Rentenversicherungen sind in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten: Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus würden sie sich kaum noch lohnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kontert jedoch in einer aktuellen Pressemeldung. Demnach bieten Renten-Policen noch immer eine höhere Verzinsung als andere, vergleichbare Geldanlagen. ...

Viele junge Deutsche haben vor einigen Wochen die Ausbildung begonnen. Zu den ersten beruflichen Eindrücken kamen bereits vor Ausbildungsbeginn eine Reihe wichtiger Fragen auf die Schulabgänger zu. Schließlich ist der Schritt ins Berufsleben oft mit einem Umzug und damit auch mit dem Loslösen vom „Hotel Mama“ verbunden. Einhergehend damit sollten auch wichtige Punkte der Absicherung in den Fokus rücken. ...

Wer früher eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat und nun in den Ruhestand getreten ist, sollte prüfen, ob bei der Anrechnung der Erwerbsminderung auf die Altersrente keine Fehler unterlaufen sind. Das Bundesversicherungsamt hat in seinem Tätigkeitsbericht 2014 zahlreiche Falschberechnungen nachgewiesen. Die Unterschiede können mehre hundert Euro im Monat betragen, viele Rentner erhielten deutlich zu wenig Geld.

Girokonto: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte der Geschäftskunden von Banken gestärkt. Demnach dürfen Geldinstitute nicht einfach pauschal eine Gebühr für Falschbuchungen verlangen, wie die Richter mit einem Urteil bestätigten. Ein Versicherungsmakler erhält nun von seiner Sparkasse 77.600 Euro zurück (Az.: XI ZR 434/14).

Gute Nachricht für Versicherungskunden! Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Wenn ein Versicherungsmittler seinem Kunden zur Kündigung eines alten und Abschluss eines neuen Lebensversicherungs-Vertrages rät, muss er über die Folgen und Risiken dieser sogenannten Umdeckung aufklären. Auch eine Dokumentation des Beratungsgespräches sollte vorhanden sein.