04.05.2018

Ein Beschäftigter kann von seinem Arbeitgeber nicht einfach die Kündigung der Betriebsrenten-Direktversicherung mit Entgeltumwandlung verlangen, wenn er sich in einer finanziellen Notsituation befindet. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil vom 26.04.2018 bestätigt (3 AZR 586/16). Grund ist, dass diese Vorsorgeform tatsächlich für das Alter genutzt werden soll.