05.07.2018

Kinder haften nicht zwangsläufig für den Schaden, die sie Dritten verursachen: Das zeigt ein aktuelles Urteil vor dem Amtsgericht München. Demnach mussten die Eltern eines siebenjährigen Jungen den Besitzer eines Autos nicht entschädigen, obwohl der Junge die Fahrertür zerkratzte (AZ: 345 C 13556/17).