Lexikon -Architekten-Haftpflichtversicherung

Wer als Architekt oder Bauingenieur arbeitet, ist besonderen Risiken ausgesetzt. Deshalb wurden für diese Berufsgruppen besondere Konzepte der Berufshaftpflichtversicherung entwickelt.

Versicherungsschutz besteht für Planungsfehler des Architekten (bzw. Versicherungsnehmers), die Schäden an Bauwerken nach sich ziehen.

Anders als bei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung ist hier der Versicherungsfall nicht vom Schadensereignis abhängig, sondern vielmehr von den Verletzungen der beruflichen Sorgfaltspflicht (z.B.: Planungsfehler, mangelnde Bauaufsicht) des Versicherungsnehmers.

Ursächlich dafür ist die Tatsache, dass Schäden an Bauwerken oft erst wesentlich später auftreten.

Versichert sind:

  • Mängel am Bauwerk
  • Bauaufsichten
  • fehlerhafte Beratung und Betreuung (z.B. nicht beantragte Fördergelder)

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
  • Nichteinhaltung bestimmter Fristen (Bauzeit)
  • Überschreitung von Kostenvoranschlägen
  • Vermittlung von Finanzdienstleistungsgeschäften
  • Ausführung des Baus durch Ingenieur oder Architeken selbst
  • Erbringen von Bauleistungen
  • Anlieferung von Baumaterial

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