Urteil

Auch dem Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen sind Grenzen gesetzt, wie erneut ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt. Im vorliegenden Fall versuchte eine Frau, nach vielen Jahren ihren Vertrag rückabwickeln zu lassen, obwohl sich in der Widerrufs-Belehrung lediglich ein Formulierungsfehler fand. Sämtliche Instanzen schmetterten ihren Vorstoß ab.

Handeln Versicherungsnehmer grob fahrlässig, können sie teilweise oder sogar auf dem ganzen Schaden sitzenbleiben. Das trifft auch für Leitungswasserschäden zu: Wiederholt urteilte ein Gericht, ein Nicht-Verschließen eines Zulaufs zu einer Waschmaschine sei ein fahrlässiges Handeln. Was aber für Schlauchverbindungen zutrifft, trifft nicht für Rohrverbindungen zu. Das veranschaulicht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az. 14 U 135/20).

Muss ein Kaskoversicherer voll zahlen, wenn ein Fahrzeughalter den Schlüssel und die Papiere seines PKW in den Briefkasten einer Werkstatt wirft — und das Auto dann geklaut wird? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Oldenburg auseinandersetzen. Die Antwort lautet: Ob der Versicherer seine Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen kann, ist auch abhängig von der Beschaffenheit des Briefkastens.

Ein rechtskräftiges Urteil zeigt erneut die Tücken der Digitaltechnik mit Blick auf den Versicherungsschutz. Demnach muss ein Fahrer nicht von seinem Hausratversicherer entschädigt werden, wenn Sachen aus dem verschlossenen Auto gestohlen werden: Dann nicht, wenn der Dieb das Funksignal abfing, statt den Wagen gewaltsam aufzubrechen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (274 C 7752/19).

Wer mit einem Fahrzeug alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sich und andere. Aus diesem Grund gibt das Strafgesetzbuch (StGB) in Paragraf 316 für Fahrten bei Trunkenheit eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Schlimmer ist das Strafmaß, wenn man während der Fahrt noch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet – in diesem Fall sieht Paragraf 315c StGB sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. ...

In vielen Büros und Firmen kommen sie noch immer zum Einsatz: die guten alten Faxgeräte. Damit kann man schnell Dokumente von A nach B übermitteln, so dass sie zum Beispiel auch im Versicherungsvertrieb noch längst nicht aussortiert wurden. Dass es hierfür aber gute Gründe gibt, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg. Demnach ist es tabu, sensible Daten per Fax weiterzuleiten, wenn es der Betroffene nicht will (Beschluss vom 22.07.2020, Az.: 11 LA ...

Der Herbst ist da. Haus- und Grundbesitzer sollten eigene Gebäude nun auf die Sturmsicherheit prüfen. Denn ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zeigt hohe Haftungsrisiken. Demnach haftet der Grundbesitzer nicht nur für entstandene Schäden. Er kann für Schaden auch durch Versicherungen in Regress genommen werden. Wer sich vor derartigen Haftungsrisiken absichern will, dem hilft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Unschuldig in einen Unfall verwickelt - und dann noch einen Teil der Reparaturkosten selbst zahlen müssen, weil der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers behauptet, die Werkstatt-Rechnung sei zu hoch? Das müssen sich Unfallgeschädigte nicht gefallen lassen, wie das Amtsgericht München bestätigte (AZ. 332 C 4359/18). Demnach muss der Versicherer auch eine Rechnung voll zahlen, die mutmaßlich zu hoch ausgefallen ist.

Kinder haften nicht zwangsläufig für den Schaden, die sie Dritten verursachen: Das zeigt ein aktuelles Urteil vor dem Amtsgericht München. Demnach mussten die Eltern eines siebenjährigen Jungen den Besitzer eines Autos nicht entschädigen, obwohl der Junge die Fahrertür zerkratzte (AZ: 345 C 13556/17).

Ein Beschäftigter kann von seinem Arbeitgeber nicht einfach die Kündigung der Betriebsrenten-Direktversicherung mit Entgeltumwandlung verlangen, wenn er sich in einer finanziellen Notsituation befindet. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil vom 26.04.2018 bestätigt (3 AZR 586/16). Grund ist, dass diese Vorsorgeform tatsächlich für das Alter genutzt werden soll.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern in der Berufsunfähigkeitsversicherung gestärkt. Demnach muss ein Versicherer die gesamte Arbeit berücksichtigen, wenn er den Grad der Berufsunfähigkeit festlegt, und darf nicht nur die zeitlichen Anteile einzelner Arbeiten einrechnen. Das Urteil könnte es Versicherten zukünftig erleichtern, schneller eine BU-Prämie zu erhalten.

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Anforderungen an die Finanzberatung erhöht – und das ist auch gut so. Denn wenn Verbraucher schlecht beraten werden, soll der Vermittler eines Finanzproduktes auch für seine Beratung haften. Dass es hierbei allerdings Fristen zu beachten gibt, zeigt ein höchstrichterliches Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Demnach verlor eine Verbraucherin ihren Anspruch auf Schadensersatz, weil der Fall schlichtweg verjährt war (Urteil vom 16. Mai 2017, Az.: ...

Auch Versicherer müssen Fristen einhalten. Das zeigt ein aktueller Urteilsspruch, bei dem ein Auto-Versicherer zu einer weit höheren Schadenssumme verurteilt wurde, weil er bei der Regulierung eines Haftpflichtfalles zu sehr bummelte. Laut einem Medienbericht hat das Amtsgericht Augsburg den Nutzungsausfall des Verbrauchers zeitlich auf die Frist ausgedehnt, die der Versicherer verspätet zahlte.

Private Krankenversicherung: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Rechte von Privatpatienten in der Pflegeversicherung gestärkt. Demnach ist eine Erhöhung der Pflegestufe auch rückwirkend möglich, wenn der Versicherer nicht ausreichend beraten hat. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig (Az. L 10 P 134/14)

Girokonto: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte der Geschäftskunden von Banken gestärkt. Demnach dürfen Geldinstitute nicht einfach pauschal eine Gebühr für Falschbuchungen verlangen, wie die Richter mit einem Urteil bestätigten. Ein Versicherungsmakler erhält nun von seiner Sparkasse 77.600 Euro zurück (Az.: XI ZR 434/14).

Gute Nachricht für Versicherungskunden! Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Wenn ein Versicherungsmittler seinem Kunden zur Kündigung eines alten und Abschluss eines neuen Lebensversicherungs-Vertrages rät, muss er über die Folgen und Risiken dieser sogenannten Umdeckung aufklären. Auch eine Dokumentation des Beratungsgespräches sollte vorhanden sein.